Fischereigesetze

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   Fischereigesetze geändert

DEN HAAG - Ab dem 1. Oktober 2012 treten endlich einige signifikante Veränderungen in Kraft, die die Möglichkeiten für Angler erheblich erweitern. Es handelt sich um Änderungen in den Regelungen für die Binnenfischerei von 1985 und die Regelungen für Mindestmaße und Schonzeiten von 1985. Mit der Veröffentlichung in der staatlichen Zeitung am 28. September 2012, sind die Änderungen offiziell.

Es handelt sich hierbei um folgende Änderungen: 

  • Der Europäische Wels wurde aus dem Flora und Fauna Gesetz genommen und dem Fischereigesetz von 1963 unterstellt. Er kann nun beangelt werden, aber alle gefangen Welse müssen sofort wieder zurück gesetzt werden.
  • Die Sperrzeit für den Wurm (1. April bis 31. Mai) verfällt. Es kann jetzt das ganze Jahr über mit Würmern geangelt werden. Das ist für die Matchangler wichtig.
  • Das Nachtangeln ist prinzipiell das ganze Jahr über erlaubt. Die Regelung bleibt den Inhabern des Fischereirechts überlassen. Ausgenommen sind Naturschutzgebiete, in denen das Nachtangeln jetzt schon verboten ist. Das Nachtangeln wird ab dem 1. Januar 2013 für die Besitzer eines VISpasses per landesweiter Nachtangelerlaubnis geregelt werden. Weitere Informationen können auf www.vispas.nl gefunden werden.
  • Die Schonzeit (= Rücksetzpflicht) für Hecht läuft zurzeit vom 1. März bis einschließlich 30. Juni. Diese Schonzeit wird auf den letzten Samstag im Mai verkürzt. Damit ist das Ende der Schonzeit für Hecht gleich der Sperrzeit für den Einsatz von Fleischprodukten, Kunstködern, Fischfetzen oder totem Köderfisch.
  • Neu ist, dass die Mindestmaße für Meeresfische auch gelten, wenn sie in Binnengewässern gefangen werden. Hiermit soll die Durchsetzung des Verbots des Besitzes von untermaßigen Meeresfischen stark verbessert werden.
  • Darüber hinaus ist es ab dem 1. Oktober für alle Angler gesetzlich verboten ihre Fische zu verkaufen.

Quelle: Overheid.nl wijziging van het Reglement voor de binnenvisserij 1985 en van het Reglement minimummaten en gesloten tijden 1985 - Samstag, 29. September 2012 © Angeln in den Niederlanden

Mit freundlicher Genehmigung von: www.angeln-in-den-niederlanden.de

VISpas: Angeln an allen Gewässern der Niederlande?

Nein - das ist leider auch in den Niederlanden nicht möglich.

Die Wunschvorstellung eines jeden deutschen Anglers ist es wohl einen VISpas zu besitzen mit dem man in den ganzen Niederlanden unbekümmert angeln kann.
Das ist aber nicht ganz realisierbar; weder im Grenzgebiet noch im Landesinnern.

Auch in den Niederlanden wird man nun mal Gewässern antreffen, wo das Angeln nicht erlaubt ist oder sogar strengstens verboten . Sei es, dass es sich um reinen Naturschutz-gebiete, Trinkwasserschutzgebiete, oder es sich um Gewässer handelt die in Privatbesitz sind, oder einem Angelverein gehören der sein Angelwasser nicht in der sogenannten Lijstvan Viswateren* ("Liste von Binnengewässern") eingebracht hat.
Für Letztere braucht man dann noch einen zusätzlichen Vergunning ("Erlaubnisschein").
Trotzdem können wir uns, als deutsche Angler in den Niederlanden, nicht beklagen, denn in Deutschland braucht man (gewiß in den alten Bundesländern) für jede Pfütze einen Erlaubnisschein.

VISpas: Welcher passt zu mir?

Der VISpas hat das Format einer Kreditkarte. Mit diesem VISpas darf man mit zwei Ruten angeln. Als Köder darf man alle gesetzlich erlaubten Ködersorten verwenden und man darf an allen in der "Liste von Binnengewässern" oder auch "Gewässerliste" aufgelisteten Gewässern angeln. Mit der Einführung des VISpas in 2007 erhält man heute Zugang bis zu 50% mehr Gewässern als je zuvor. Also eine enorme Wasserfläche mit reicher Auswahl!
In der Praxis bedeutet dies: man darf mit zwei Ruten auf Karpfen bzw. mit zwei Ruten auf Raubfisch angeln.

Aufgepasst: der VISpas ist nur gültig in Kombination mit der Lijst van Viswateren (Gewässerliste), welche also immer beide beim Angelausflug mitgeführt werden sollten.

Den VISpas gibt es übrigens automatisch, wenn man Mitglied in einem der vielen größeren oder kleineren niederländischen Angelvereinen wird.
Entsprechende Angelvereinen in deine Nähe findest du in Internet unter: www.vispas.nl
Die Mitgliedbeiträge kosten selten mehr als € 50,- pro Jahr. Wenn man das mit deutschen Verhältnissen vergleicht, zählen die Niederlande zu den günstigsten Angelländern Europas.

Kleine VISpas (Kleinen VISpas)

Statt eines VISpas kann man sich auch für den sogenannten Kleine VISpas entscheiden. Mit dem Kleine VISpas kann/darf man nur an einer begrenzten Auswahl von Gewässern, hauptsächlich den öffentlichen Fahrgewässern; also großen Flüssen und Kanälen mit Berufsschiffahrt, beangeln.
Weiterhin darf man nur eine Angelrute benutzen und die Köderauswahl beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Köder: Brot, Maden, Mais und Würmer.
Mit künstlichen Ködern oder mit toten Köderfischen darf man auch nicht angeln.
Jeder gefangene Fisch muss außerdem wieder in sein Gewässer zurückgesetzt werden.
Auch zum Kleine VISpas gehört übrigens eine "Gewässerliste". Sie ist aber sehr viel geringer im Umfang als der VISpas. In der Provinz Limburg z.B. ist sie kaum nennenswert. Man sollte sich alles also gut anschauen bevor man seine Wahl trifft.

JeugdVISpas (JugendVISpas)

Für alle Sportangler unter 14 Jahren gibt es ein besonderes Dokument: den sogenannten JeugdVISpas. Mit diesen Ausweis erhalten alle Jugendmitglieder bei der Sportvisserij Nederland angeschlossenen Vereine, die gleichen Möglichkeiten wie die erwachsenen Sportangler mit dem VISpas. Jugendangler bekommen selbstverständlich ebenfalls die landesweite Lijst van Viswateren (inkl. evtl. Verbands- und Vereinsgewässern).
Sie dürfen dann auch an allen aufgelisteten Gewässern mit zwei Ruten und den gesetzlich erlaubten Ködern angeln. Es gelten also auch dieselben Bedingungen wie beim VlSpas.

Der JeugdVISpas gilt nur für Kinder/Jugendliche unter 14 Jahre (Grenzdatum: 1. Januar des betreffenden Jahres). Sind die Jugendlichen 14 Jahre alt oder älter, dann benötigen
sie den VISpas. Beide Dokumente (JeugdVISpas und Lijst van Viswateren) dokumentieren eine Vereinszugehörigkeit als Teil der Sportvisserij Nederland.
Der JeugdVISpas ist somit auch Mitgliedsausweis des betreffenden Angelsportvereins.

Ausnahme: Kinder/Jugendliche bis 14 Jahren brauchen keinen JeugdVISpas, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen sind, der in Besitz eines gültigen VISpas oder Kleine VISpas ist. Allerdings darf dann das Kind/der Jugendliche nur mit einer Rute angeln!

ZeeVISpas (beim Meeresangeln)

Die niederländischen Küstengebiete sind beliebte Ferienziele für viele erwartungsvolle Angler aus Deutschland. Für diese Gebiete benötigt man keinen VISpas.
Für den im Verein organisierten Meeresangler gibt es den ZeeVISpas. Dieses bedeutet aber nicht, dass die Dokumentenpflicht für das Meeresangeln in den Niederlanden Vorschrift ist. Im Gegenteil: hiermit unterstützt man die im Sportvisserij Nederland organisierte Verbände und man darf damit an (inter)nationalen Wettangeln im Meer teilnehmen.
Ausnahmen sind allerdings das Grevelingermeer und das Veersemeer; hier bracht man unbedingt einen ZeeVISpas.
Zudem berechtigt der ZeeVISpas zum suchen nach Meeresködern in bestimmten Wattgebieten.
Angler, die nur am Meer und den zwei separaten Gewässem fischen wollen, sowie Meeresköder suchen möchten, können auch den ZeeVISpas erwerben.
Achtung: Mit dem ZeeVISpas besteht keine Berechtigung in Binnengewässern zu angeln.

NachtVISpas (beim Nachtangeln)

An den meisten Gewässern oder in den meisten Gebieten in den Niederlanden ist das Nachtangeln ganzjährig möglich und erlaubt. Jedoch gibt es einige ausnahmen, wie z.B. Naturschutz- oder Naherholungsgebiete. Mann sollte deshalb die Bedingungen in der "Gewässerliste" sorgfältig lesen und sich auch vor Ort gut informieren.
Durch einen sogenannten NachtVISpas aber kann die örtliche Polizei bessere Kontrollen durchführen und effektiver Eingreifen.
Dadurch soll es am Wasser weitgehend friedlich zugehen.
Einen NachtVlSpas wurde deshalb 2013 eingefürhrt, da der allgemeine Ruf nach einem Nachtangelverbot, wegen der vielen nächtlichen Vorfälle, immer größer wurde.
Mit dem Beitrag (€ 10,-) des NachtVISpas werden die Registratur und die Kontrollen finanziert, um den friedlichen Anglern auch weiterhin des Nachtangeln zu ermöglichen.

Online erhältlich bei:

http://www.sportvisserijnederland.nl/vispas/nachtvis_derde_hengel/

Allgemeines und Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2007 benötigt jeder Angler, der in den Niederlanden angeln möchte, einen VISpas. Zusammen mit diesem Dokument - welches man automatisch bei einer Mitgliedschaft in einem niederländischen Angelverein erhält - gibt es eine Liste der landesweiten Angelgewässer. Dort steht aufgeführt wo man Fischen darf.

Angeln in der Provinz Limburg

Mit dem Kleine VISpas darf man in der Provinz (: Land) Limburg nur am Julianakanal
und am Lateralkanal angeln. Wer an mehr Angelgewässern im Limburg angeln möchte,
der sollte Mitglied in einem in Limburg beheimateten Angelverein werden.
Als Vereinsmitglied darf man mit zwei Ruten und allen erlaubten Angelködern in den zahlreichen Vereinsgewässern, der Maas, den vielen Bächern in Nordlimburg und in den Maasseen fischen. Weiterhin kann man an allen Aktivitäten und Wettangeln teilnehmen, die durch den Verband Sportvisserij Limburg organisiert werden.

Bestimmungen - Regeln – Gesetze

In den Niederlanden geltenden Bestimmungen ähneln sich stark deutschen Bestimmungen und Regeln. Bitte beachte unbedingt daher im Anschluß die allgemeinen Verhaltensregeln!

Der Halter vom VISpas hat sich strikt an die folgenden Bestimmungen und gesetzlichen Regeln zu halten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.

1. Die landesweite Liste mit Binnengewässern die zum VISpas gehören sind auch nur in
Kombination mit dem VISpas gültig.
Nur die "Liste mit Binnengewässern" gibt noch kein Recht zur Ausüben der Angelei.
2. Der Halter des VISpas darf an diesen gelisteten Gewässern mit maximal zwei Ruten
und den gesetzlich erlaubten Ködern fischen.
3. Der gefangene Fisch muss unbeschädigt ins selbe Gewässer zurückgesetzt bzw. zum
Eigenbedarf entnommen werden.
Es ist strengstens verboten:
4. den gefangenen Fisch zu verkaufen.
5. Wettangeln zu organisieren, es sei denn, man hat dafür eine schriftliche Zustimmung
vom entsprechenden Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins erhalten.
Sollte man am Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, welcher für ein
genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, muss man diesen freilassen.
6. sogenanntes "Rallyangeln" zu betreiben oder daran teilzunehmen; sowie sonstige
Wettangeln, wo der gefangene Fisch getötet wird um ein Resultat zu ermitteln.
7. mehr als 15(!) getötete Süßwasserfische größer als 15 cm zu besitzen.
8. mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.
9. Fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören,
beschädigen sowie zu verunreinigen.
10. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder packen können.
11. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen.
12. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen
werden!
13. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten.
Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.
14. Grund und Ackerflächen zu betreten, wo noch zu erntendes Getreide steht oder
noch Gras gemäht werden muss. Außer man besitzt das gültige Begehungsrecht.
15. Haustiere mitzunehmen bei freilaufendem Vieh. Gatter und Zäune dienen immer
geschlossen zu bleiben.

Allgemeine Bedingungen beim Kleine VISpas

Für den Halter vom Kleinen VlSpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.

1. Die in der kleinen "Liste von Binnengewässern" des Kleine VISpas aufgeführten
Angelgewässer dürfen nur mit einem gültigen Kleine VISpas beangelt werden.
Nur die "Gewässerliste" selbst gibt noch kein Recht zur Ausüben der Angelei.
2. An diesen Gewässern darf der Inhaber vom Kleine VISpas ausschließlich mit nur einer
Rute fischen. Und nur mit diesen zugelassenen Ködern:
Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen; Würmer und Krabben; Insekten,
lnsektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern nicht größer als 2,5 cm.
3. Der gefangene Fisch muss (!) unbeschädigt ins selbe Gewässer zurückgesetzt werden.
Es ist strengstens verboten
4. den gefangenen Fisch zu töten, mitzunehmen oder zu verkaufen.
sonst 5. bis 15. wie bei und unter VISpas.

Allgemeine Bedingungen

In Naherholungs- und Naturschutzgebieten muss man sich an die Vorschriften und Regeln halten. Diese sind mittels Schilder deutlich angegeben.

Man ist verpflichtet die entsprechenden Angeldokumente stets bei sich zu führen und auf Verlangen den entsprechend autorisierten Stellen (befugte Kontrolleure des Vereins, des Verbandes Sportvisserij Limburg, der Sportvisserij Nederland sowie der Polizei) ohne zu zögern vorzuzeigen.

Man angelt auf eigenes Risiko und ist selbst für sein Handeln am Wasser verantwortlich. Sportvisserij Nederland, die Verbände, die Angelsportvereine sowie die Eigentümer des Angelgewässers sind in keiner Weise verantwortlich und haftbar.

Der VISpas und der kleine VISpas sowie die Liste mit allen Angelgewässern die dazu gehören sind strickt persönlich, jedoch bleiben sie Eigentum des entsprechenden Angelvereins der sie ausgestellt hat, sowie von Sportvisserij Limburg und/oder Sportvisserij Nederland.

Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden "Gewässerlisten".
Per Verbandsgebiet sowie per Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten.
Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern gelistet.

So könnte es z.B. in einer bestimmten Periode verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden.
Auch wäre es moglich, dass Sie verpflichtet sind, bestimmte Fischarten zurückzusetzen.
Im Allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt.
Lesen Sie deshaIb besonders gut die "Liste von Binnengewässern" (Lijst van Viswateren).

Melden Sie Fischwilderei und illegale Angelei
Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden Ihre Beobachtungen und Meldungen sehr seriös genommen, unter Telefon: (+31) 045-5466230 / immer Erreichbar.

* Offizielle Bezeichnung seit 2013: Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren.

Redaktion: Hans Logtens Sr.
© 2007 Webmaster "Angeln in den Niederlanden".
Letzte Aktualisierung: April 2013

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Der Angelsport zählt sicherlich zu den schönsten Hobbys.

Er lockt uns aus der Stadt, um schöne, stille Erdflecken aufzusuchen, so dass wir darüber alle unsere täglichen Mühen vergessen können.

Durch die Art, wie heute Angelsport ausgeübt wird, befleißigen wir uns oft ausgiebiger Körperbewegung, zu einer Abwechslung im doch so eintönigem Trott des Alltagslebens. Der Angler sollte zeitig aus den Federn sein, muss meistens zu Fuß gehen und dabei vielleicht noch sein nicht gerade leichtes Angelgepäck tragen; er rudert, er läuft die Ufer entlang, er lässt sich durch die Unbilden der Witterung nicht aus der Ruhe bringen, auch erträgt er mannigfaltige Unbequemlichkeiten und Strapazen. Zur körperlichen Bewegung beim Angeln gesellt sich noch eine rege geistige Tätigkeit, der Angelsport erfordert, wenn er zielstrebig ausgeführt werden soll, zahlreiche Kenntnisse und viel, viel Nachdenken.


Mit allem, was dazu gehört, stellt der moderne Angelsport eine geradezu ideale Form der aktiven Entspannung dar. Hier kommt es weitgehend auf den Angler selbst, auf seine Fähigkeit an, das Leben im Wasser zu beobachten, und auf die Kunst, diese Erkenntnisse richtig zu verwerten. Die für das "anbeißen und anlanden" der Fische entscheidenden Umstände sind nämlich so unterschiedlich, vielfältig und zugleich auch veränderlich, das sie kaum je so beherrscht werden können, dass wir ganz sicher sein können, ob und welchen Fisch wir wirklich erbeuten.

Obwohl das eigentliche Ziel des Angelns in der Beute besteht, muss dieses Ziel nicht stets das Wichtigste und Ausschlaggebende sein, manchmal macht uns allein der Aufenthalt in der freien Natur und die anhaltende Spannung beim Angeln restlos glücklich.

Die Erfahrung zeigt, dass das Angeln außerordentlich spannend sein kann, der Angler muss seine Beute mit großer Mühe ausfindig machen, sie zum Beißen bewegen, festhaken und mit feinem Gerät überwältigen, wobei er "seinen Fisch" bis zum letzten Augenblick gar nicht kennt. Obwohl uns der Angelsport bei all der damit verbundenen Jagdspannung erregt, stärkt er zugleich die Nerven.

Wir wollen uns am Wasser Muße und Entspannung vergönnen, wollen einander Angelglück wünschen und einer dem anderen helfen. Wollen unsere Gewässer und die gesamte Natur bewusst schützen. In diesem Sinne kann uns das von uns so geliebte Angeln echte Lebensfreude vermitteln.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten:
Wer in den Niederlanden angeln möchte muss immer einen gültigen VISpas und einen Gewässer-Erlaubnisschein bei sich führen!
Schonzeiten und Schonmaße für die Fische sind zu beachten, ebenso die Grundsätze der Waidgerechtigkeit!

Wir wollen das alte Gemeingut der Menschheit, Fische fangen, als sinnvolle Freizeitbeschäftigung fortführen.

Angeln in freundlicher Gesellschaft oder ganz individuell - jeder nach seinem Geschmack.

Wir erleben echte Natur pur. Bei uns sehen Sie den Fischreiher und den Eisvogel mit eigenen Augen.

Wir wollen die Sportgewässer und Ufer sauber und in Ordnung halten sowie die Tier- und Pflanzenwelt schonen und achten. Wir wollen uns für den wirkungsvollen Schutz der Landschaft, der Flora und der Fauna einsetzen.

Wir wollen auch andere Menschen, vor allem die Kinder und die Jugendlichen, zum Verständnis für die Natur anhalten und zur Achtung aller Tiere und Pflanzen als Schöpfung der Natur führen. Bei Bedarf mit umfassender Unterstützung in allen Belangen des Angelns. So werden aus den ersten Schritten keine Fehltritte.


Wir wollen niemals rücksichtsloses Verhalten im Umgang mit der Natur dulden. Wir werden uns konsequent gegen Umweltverschmutzung, Fischfrevel und Fischereivergehen wenden.